
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern ein wichtiges Anliegen. Thüringen unterstützt dieses Anliegen durch ein flächendeckendes Betreuungsangebot sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege. Etwa 60 Prozent der Kindertageseinrichtungen befinden sich in freier Trägerschaft.
Alle Kinder von Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Ende des Grundschulalters haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Kinder unter zwei Jahren besteht in Thüringen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. All das wird im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) geregelt.
Bitte informieren Sie sich auf der
Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.